Der Radsportverband Schleswig-Holstein e.V. bietet Lehrgänge zum C-Trainer Radsport (Straße, Bahn, Cross, MTB, BMX, Breitensport; 90 Stunden) und B-Trainer Radrennsport (Straße, Bahn, Cross, MTB, BMX; 60 Stunden) gemäß Ausbildungsordnung des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. an. Ferner finden Fortbildungsveranstaltungen statt, die mit 8 Stunden für die Verlängerung der B - bzw. C -Trainerlizenz angerechnet werden. Die Lehrgänge finden an den folgenden drei Wochenenden und Orten statt:
10.12.2010 – 12.12.2010 Lübeck
14.01.2011 – 16.01.2011 Heide
04.02.2011 – 06.02.2011 Nähe Hamburg
Der C-Lehrgang beginnt freitags um 16 Uhr und endet sonntags 18 Uhr. Der B-Lehrgang beginnt samstags um 9 Uhr und endet sonntags um 14:30 Uhr. Die Anwesenheit an allen drei Wochenenden wird vorausgesetzt. Die Fortbildungen finden am letzten Wochenende sonntags von 9 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen finden nur bei ausreichender Anzahl fristgerecht eingangener Anmeldungen statt. Die Anmeldungen zu den Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen erfolgt schriftlich per Formular Trainerlehrgang_Anmeldung.pdf. Die Lehrgangs- und Fortbildungsgebühren sind im Voraus zu überweisen.
Weitere Informationen zum Lehrgang, z.B. der genaue Lehrgangsort, Unter-kunftsmöglichkeiten, Informationen zur Beantragung von Bildungsurlaub nach dem BFQG und das Lehrgangsprogramm werden nach Eingang der erforderlichen Anzahl von Anmeldungen bekannt gegeben.
Anmeldeschluss für alle Lehrveranstaltungen ist der 15. Oktober 2010.
Für die Teilnahme an einer Ausbildung der Lizenzstufe 1 (C-Trainer) sind folgende Nachweise erforderlich und vor Lehrgangsbeginn vorzulegen:
Die Mitgliedschaft in einem Verein, der als ganz oder mit einer Vereinsabteilung dem Bund Deutscher Radfahrer e.V. über einen Landesradsportverband angeschlossen ist.
Die erfolgreiche Teilnahme an einer sportartübergreifenden Basisqualifizierung (Grundlehrgang) mit mindestens 30 Lerneinheiten.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Bei regelmäßiger Teilnahme wird der Nachweis eines achtstündigen Ersthelfer-Trainings anerkannt, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Für die Teilnahme an einer Ausbildung der Lizenzstufe 2 (B-Trainer) sind folgende Nachweise erforderlich und vor Lehrgangsbeginn vorzulegen:
Die Mitgliedschaft und eine mindestens einjährige Tätigkeit als Trainer in einem Verein, der dem Bund Deutscher Radfahrer e.V. über einen Landesradsportverband angeschlossen ist.
Eine gültige Lizenz „Trainer/in C“ der jeweiligen Radsportdisziplin.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Bei regelmäßiger Teilnahme wird der Nachweis eines achtstündigen Ersthelfer-Trainings anerkannt, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Diese Aussschreibung als PDF: Trainerausbildung_Ausschreibung.pdf
Gert Hillringhaus, Beauftragter für Aus-, Fort- und Weiterbildung gert.hillringhaus@radsport-sh.de